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VR Bank Bayreuth-Hof eGKekeli Togo e.V.IBAN DE317806089600007015 21 BIC GENODEF1HO1
Transparenz
„Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zuhalten.“
1 „Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation“
meinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt“
FeststellungUmfang der SteuerbefreiungDie Körperschaft ist nach $ 5 Abs. 1Nr. 9 KStG von der Korperschaftsteuer befreit.Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.Hinweise zur SteuerbegunstigungDie Korperschaft fordert im Sinne der $$ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:•Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz Nr. 7 AO)•Förderung der Volks- und Berufsbildung einscnließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)•Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)Bescheid Finanzamt
4
„Name
und
Funktion
der
wesentlichen
Entscheidungsträger
(z.B.
Geschäftsführung,
Vorstand
und
Aufsichtsorgane)“
Kossih Michel Frenzel-Assih1. VorstandPetra Frenzel 2. VorstandCarmen Steinhäußer SchatzmeisterinKathrin WichSchriftführerinPaninam Adejomé stellvertretender SchriftführerWeitere Informationen über uns …….
5
„Bericht
über
die
Tätigkeiten
unserer
Organisation:
zeitnah,
verständlich
und
so
umfassend,
wie
mit
vertretbarem
Aufwand
herstellbar
(z.B.
Kopie
des
Berichts,
der
jährlich
gegenüber
der
Mitglie-
der- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)“
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Transparenz
„Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zuhalten.“
FeststellungUmfang der SteuerbefreiungDie Körperschaft ist nach $ 5 Abs. 1Nr. 9 KStG von der Korperschaftsteuer befreit.Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.Hinweise zur SteuerbegunstigungDie Korperschaft fordert im Sinne der $$ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:•Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz Nr. 7 AO)•Förderung der Volks- und Berufsbildung einscnließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)•Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)Bescheid Finanzamt
4
„Name
und
Funktion
der
wesentlichen
Entscheidungsträger
(z.B.
Geschäftsführung,
Vorstand und Aufsichtsorgane)“
Kossih Michel Frenzel-Assih1. VorstandPetra Frenzel 2. VorstandCarmen Steinhäußer SchatzmeisterinKathrin WichSchriftführerinPaninam Adejomé stellvertretender SchriftführerWeitere Informationen über uns …….